AGB

Allgemeine Geschäftsfbedingungen

Das sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B&W GmbH („B&W“), Steingasse 49, A-5020 Salzburg, Stand [Dezember 2024] („AGB“).

1. Geltung

1.1. B&W erbringt alle Leistungen gegenüber ihren Kunden („Kunde“) ausschließlich auf Basis dieser AGB, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.2. Diese AGB ergänzende oder entgegenstehende Vereinbarungen zwischen der B&W und ihren Kunden oder Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch B&W.

2. Angebot und Leistungsumfang

2.1. Der Kunde erhält von B&W ein schriftliches Angebot („Angebot“), worin jeweils der konkrete Auftrag nach Art, Umfang und Kosten der Leistungen von B&W definiert sind. Die Angebote von B&W sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Das Vertragsverhältnis zwischen B&W und dem Kunden kommt erst mit Auftragsbestätigung durch B&W zustande („Auftrag“). Der Umfang der zu erbringenden Leistungen durch B&W ergibt sich aus den Angaben im Auftrag. Nachträgliche Änderungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch B&W.

3. Liefertermine

3.1. Angegebene Termine oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von B&W schriftlich zu bestätigen.

3.2. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs von B&W bestehen nur, wenn der Kunde nachweist, dass B&W die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und ihm dadurch ein materieller Schaden entstanden ist. Geringfügige Liefertermin oder -fristüberschreitungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz.

3.3. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von B&W liegen bzw. Gründe, die B&W nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Auftrages verzögern, entbinden hat B&W von der Einhaltung allenfalls vereinbarter Liefertermine oder -fristen und hat B&W in keinem Fall zu vertreten bzw. gestattet B&W die Neufestsetzung des ursprünglich im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraumes. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Auftragsabwicklung notwendigen Verpflichtungen in Verzug ist. In diesem Fall werden allenfalls vereinbarte Liefertermine oder -fristen jedenfalls im Ausmaß des Verzugs verschoben.

4. Fixgeschäft

4.1. Für den Fall, dass B&W aus unvorhersehbaren und ihr nicht vorwerfbaren Gründen, zB Krankheit, den auftragsgemäßen Termin für ein Fixgeschäft nicht wahrnehmen kann, gilt Folgendes:

Sofern der Kunde aufgrund der Natur des Geschäfts (zB Hochzeit, einmaliges Event) zulässiger Weise kein Interesse mehr an der Leistungserbringung durch B&W hat, wird B&W dem Kunden allfällig geleistete Anzahlungen zurückerstatten. B&W unternimmt alle ihr zumutbaren Anstrengungen, um einen anderen DJ als Ersatz zu organisieren; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Sollte der Kunde ein Interesse daran haben, den Auftrag an einem anderen Datum durchzuführen, so hat er das B&W unverzüglich mitzuteilen und der Kunde und B&W werden einvernehmlich einen neuen Termin festlegen.

5. Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten

5.1. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens hat B&W bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

5.2. B&W ist nach freiem Ermessen berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags qualifizierte Dritte als Subunternehmer zu beauftragen. Für das Verhalten von Subunternehmern, die von B&W beauftragt werden, haftet B&W gegenüber dem Kunden wie für ihr eigenes.

5.3. Sofern die Beauftragung von Dritten auf Kundenwunsch erforderlich ist, erfolgt diese im Namen und auf Rechnung des Kunden und solche Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen von B&W.

5.4. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, notwendige Bewilligungen für das Abhalten von Veranstaltung, an denen B&W mitwirkt, einzuholen.

5.5. Der Kunde ist verpflichtet, B&W zeitgerecht und vollständig alle Daten, Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, und B&W zeitgerecht und laufend über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind.

5.6. Es obliegt dem Kunden, die für die Durchführung des Auftrags erteilten Daten, Informationen und Unterlagen auf ihre Richtigkeit und auf allfällige Urheber- und Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Eine Nachprüfpflicht von Seiten B&W besteht diesbezüglich nicht.

5.7. Kommt es aufgrund einer unrichtigen, unvollständigen oder ausgebliebenen Information zu einer nicht auftragsgemäßen Leistung oder Verzögerung, trägt der Kunde den Aufwand und Schaden, der dadurch entsteht und hat B&W einen allfällig dadurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen. Wird B&W wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde B&W verschuldensunabhängig schad- und klaglos.

5.8. Der Kunde räumt B&W das unentgeltliche, nicht ausschließliche und das für die Erfüllung des Auftrags befristete Recht ein, sämtliche von ihm für die Erfüllung des Auftrags übermittelten Inhalte in dem für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Umfang zu verwenden.

6. Entgelt und Zahlungsbedingungen

6.1. Das Entgelt beruht auf den im Auftrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung im Einzelfall steht B&W für den erbrachten Auftrag ein Anspruch auf ein angemessenes Entgelt zu.

6.2. B&W behält sich vor, binnen 14 Tagen nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des gesamten Auftragswertes im Voraus zu verlangen, wobei mit der Umsetzung des Auftrages erst nach Eingang dieser Anzahlung begonnen wird. Nach Abschluss des Auftrags ist der verbleibende Teil des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.

6.3. B&W ist berechtigt, bei Aufträgen über teilbare Leistungen Teilrechnungen zu legen.

6.4. Alle Leistungen von B&W im Rahmen eines Auftrages, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle im Zuge der Auftragserfüllung erwachsenden Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind B&W vom Kunden gegen Rechnungslegung zu ersetzen.

6.5. Mangels einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist das Entgelt innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Ansprüchen von B&W mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt oder von B&W schriftlich anerkannt.

7. Zahlungsverzug

7.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist B&W berechtigt, ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen.

7.2. Der Kunde ist zudem verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände von B&W, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Dies umfasst für Unternehmer jedenfalls einen Pauschalbetrag in Höhe von € 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB.

7.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist B&W berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist B&W nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

8. Rücktritt von einem Auftrag

8.1. B&W ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Auftrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

die Ausführung eines Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich, oder trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

der Kunde nicht bereit ist, die vereinbarte Vorauszahlungen zu leisten;

der Kunde zum zweiten Mal mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug gerät;

über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

8.2. Im Fall des berechtigten Vertragsrücktritts durch B&W behält B&W den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt. Dies gilt gleichfalls bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden.

8.3. Der Kunde ist berechtigt, von einem Auftrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Vertrages für ihn nicht mehr zumutbar ist, weil B&W trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Wiedergutmachung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Auftrag verstößt oder weil B&W mit der Erfüllung eines Auftrages in Verzug ist und der Kunde B&W schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Die Nachfrist beginnt mit Zugang des Mahnschreibens an B&W. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

8.4. Die bis zu diesem Zeitpunkt von B&W bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten sind vom Kunden auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.

9. Stornobedingungen für DJ-Bookings

9.1. Tritt der Kunde – ohne hierzu nach Punk6 6.3. berechtigt zu sein – 30 Tage vor dem vereinbarten Termin für ein DJ-Booking vom Auftrag zurück, verbleibt die Anzahlung in der Höhe von 50 % bei B&W.

9.2. Tritt der Kunde – ohne hierzu nach Punk6 6.3. berechtigt zu sein – weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin für ein DJ-Booking vom Auftrag zurück, hat der Kunde auch das über die Vorauszahlung hinausgehende vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

9.3. Bei Unternehmern ist eine allfällige Anrechnung iSd §1168 AGBG ausgeschlossen. Weiters ist B&W bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von B&W, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung stehen, vom Kunden schad- und klaglos zu stellen.

10. Haftung

10.1. B&W haftet nur für solche Schäden, die B&W grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Die Haftung von B&W für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.

10.2. Die Haftung von B&W ist in jedem Fall mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.

10.3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet B&W nicht.

10.4. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von B&W.

11. Abtretung

11.1. Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von B&W ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

12. Verwendung als Referenz

12.1. B&W ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und sämtliche (geschützte oder ungeschützte) Markenzeichen, Logos und Kennzeichen des Kunden sowie für den Kunden erbrachte Auftragsleistungen oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung auf ihrer Webseite und Social-Media-Kanälen unentgeltlich bis auf jederzeitigen schriftlichen Widerruf durch den Kunden zu verwenden.

13. Datenschutz

13.1. B&W und der Kunde sind verpflichtet, personenbezogene Daten nur zur rechtmäßigen Vertragsfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten oder bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst wie zu nutzen, und zwar auch nach einer allfälligen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Datenschutzbestimmung der B&W ist hier zu finden: [www.bussi-baba.at/datenschutz].

14. Anwendbares Recht und Gerichtstand

14.1. Auf diese AGB sowie alle Rechtsstreitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit einem Vertragsverhältnis zwischen B&W und dem Kunden stehen, denen diese AGB zugrunde liegen, ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Für Verbraucher gelten auch die zwingenden Bestimmungen ihres Wohnsitzlandes.

14.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit einem Vertragsverhältnis stehen, das zwischen B&W und dem Kunden besteht und dem diese AGB zugrunde liegen, wird das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. Für Verbraucher gelten auch die allgemeinen Gerichtsstände.

15. Salvatorische Klausel

15.1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig, wirksam und durchsetzbar. Ungültige, unwirksame und undurchsetzbare Bestimmungen gelten durch solche gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmungen als ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für allfällige Lücken in diesen AGB.


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